Auf Aufforderung von Polizistin BL.________ hin sei sie aus der Wohnung gekommen, habe sich dann aber sogleich wieder in die Wohnung in den Eingangsbereich und abermals leicht nach rechts begeben, woraufhin die Beschuldigte von Polizistin BL.________ aus der Wohnung begleitet und aufgefordert worden sei, sich auf die Treppe zu setzen (pag. 1413; pag. 1415). Zumal mit Blick auf die Fotodokumentation des Tatorts für die Kammer nur schwer vorstellbar ist, dass die Beschuldigte wirklich daran gedacht haben könnte, ihr Ehemann sei nur verletzt und sie könnte ihn wecken (vgl. ihre entsprechenden Aussagen auf pag. 574 Z. 60 f., pag. 593 Z. 488 f., pag. 594 Z. 495 und pag.