Nach dem Gesagten erachtet die Kammer somit als erstellt, dass die Beschuldigte nach dem Auffinden ihres im Blut am Boden liegenden Ehemannes den ebenfalls mit Blut verschmierten Baseballschläger behändigte und diesen ihrem damals neunjährigen Sohn überreichte. Auch dieses Verhalten ist nicht nachvollziehbar und lässt sich aus Sicht der Kammer wiederum nur damit erklären, dass die Beschuldigte bewusst auf die Spurenlage einwirken wollte. Zusätzlich wirkte die Beschuldigte auf die Spurenlage ein, indem sie sich auf das tote Opfer legte (pag. 593 Z. 487; pag. 621 Z. 257; pag. 5222 Z. 29 f.), dieses umarmte (pag. 594 Z. 506) und angeblich sein Hemd öffnete (pag.