Dem Berichtsrapport von Polizist BM.________ vom 19. Oktober 2020 lässt sich bezüglich des Baseballschlägers indes lediglich entnehmen, als sich Polizistin BL.________ zum Verstorbenen begeben und er sich um die Beschuldigte und U.________ gekümmert habe, sei ihm aufgefallen, dass U.________ einen Baseballschläger, welcher Blutspuren aufgewiesen habe, in den Händen gehalten habe. Er (Polizist BM.________) habe ihm den Baseballschläger abgenommen (pag. 1415). Später habe er U.________ gefragt, von wo er den Baseballschläger gehabt habe. Darauf habe U.________ geantwortet, er habe diesen am Boden gefunden, in der Wohnung im Eingangsbereich (pag. 1416). Aus dem Bericht von Polizist BM.