93 anschliessende Bestätigung der Beschuldigten abgestellt werden. Daran ändert auch der von der Verteidigung erwähnte Berichtsrapport der Polizistin BL.________ vom 19. Oktober 2020 nichts: Diesem lässt sich zwar entnehmen, ihr Kollege, Polizist BM.________, habe festgestellt, dass U.________ einen Baseballschläger aus Holz in den Händen gehabt habe und U.________ auf Frage angegeben habe, dieser sei im Eingangsbereich am Boden gelegen und er habe ihn dort aufgehoben. Sie selber habe in der Zwischenzeit die Wohnung betreten (pag. 1413). Dem Berichtsrapport von Polizist BM.