40:17 bis 41:08). Die Beschuldigte gab ihrerseits am 19. Oktober 2020 zunächst zu Protokoll, ihr Sohn habe den Schläger noch in die Hände genommen und gesagt, «Mama das ist mein Schläger». Sie wisse nicht mehr, was er danach mit dem Schläger gemacht habe, vielleicht wieder auf den Boden gelegt (pag. 575 Z. 106 ff.). Demgegenüber führte sie am 2. November 2020 spontan aus, sie habe den Baseballschläger genommen und U.________ gegeben. Sie habe ihm gesagt: «Das ist unser» (pag. 595 Z. 563 f.). Auf Frage, ob jemand den Baseballschläger berührt habe, antwortete sie, sie habe ihn berührt, dann habe sie ihn U.________ gegeben. Aber sie habe nicht denken können (pag. 595 Z. 566 f.).