602 Z. 912 ff.). Auf Frage, wieso sie eine Anzahl von fünf Kerzen angezündet habe, antwortete die Beschuldigte, eine Kerze für jeden, sie seien fünf Personen. Eine für sie, eine für U.________, eine für E.________, eine für den Vater von U.________ und noch jemand anderes, sie wisse es nicht mehr – habe sie fünf gesagt? (pag. 602 Z. 917 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung konnte die Beschuldigte auf die Frage, warum sie ausgerechnet am Morgen des 19. Oktobers 2020 in die Kirche gegangen sei, keine klare Antwort geben (vgl. pag. 5244 f. Z. 22 ff.).