__ die Wohnung putzen gehe, ergänzte dann aber, BK.________ wäre so oder so die Wohnung putzen gegangen – und sie auch sonst keine schlüssige Erklärung für den Anruf machen konnte, liegt nach Ansicht der Kammer der Schluss nahe, dass die Beschuldigte mit dem Anruf sicherstellen wollte, als erste bei der Wohnung des Opfers anzukommen. Indessen geht aus dem Anrufprotokoll der Beschuldigten hervor, dass sie BK.________ ab und zu telefonisch kontaktierte, und teilweise auch zu ähnlichen Zeiten wie am 19. Oktober