_ per Zufall den Schlüssel zur Wohnung ihres Ehemannes in ihrem Rucksack gefunden, als Indiz für ihre Täterschaft (E. II.11.14.4 hiervor). Im Rahmen des letzten der 14 Themenbereiche ist abschliessend auf das übrige Verhalten der Beschuldigten am Morgen des 19. Oktobers 2020 einzugehen. Zunächst fällt auf, dass die Beschuldigte am 19. Oktober 2020 um 07:18 Uhr die Haushaltshilfe ihres Ehemannes, BK.________, anrief und ein 29-sekündiges Telefonat mit dieser führte (pag. 1604). Als Grund gab sie anlässlich ihrer Einvernahme vom 10. Dezember 2020 an, sie habe BK.________ gefragt, ob sie heute die Wohnung von E.______