___ in die Hand gedrückt habe. Auch dies könne nur damit erklärt werden, dass sie Spuren habe kontaminieren wollen. Es sei gut möglich, dass sie nach dem Ausziehen der Handschuhe gemerkt habe, dass ein Stück gefehlt habe, und es ihr deshalb wichtig gewesen sei, dass der Schläger am nächsten Tag angefasst würde. Zur Frage, ob U.________ den Schläger selbst genommen habe, sei auszuführen, dass U.________ klare und konstante Aussagen gemacht habe. Die Beschuldigte habe später auch eingeräumt, ihm den Schläger gegeben zu haben. Es sei auch interessant, dass die Beschuldigte ein Stockwerk hochging zur Nachbarin, AG.