Die Generalstaatsanwaltschaft brachte zusammengefasst vor, es spreche einiges dafür, dass die Beschuldigte es darauf angelegt habe, als erste am Tatort zu sein. Sie habe frühmorgens die Putzfrau angerufen und gefragt, wann diese komme. Sie habe nicht plausibel erklären können, wieso sie das getan habe. Es mache den Eindruck, als habe sie sichergehen wollen, dass sie vor der Putzfrau da sei. Sie sei mit U.________ zur Wohnung gegangen. Im Eingangsbereich sei ein Chaos gewesen, Kleider seien auf dem Boden verteilt gewesen, es habe grosse Blutlachen am Boden und verwischte Blutspuren überall an den Wänden gehabt.