Das spreche gegen den Vorwurf der Spurenvernichtung (pag. 5272). Ganz klar entlastend sei sodann das Verhalten der Beschuldigten in den sozialen Medien (pag. 5258). Dort habe sie jeweils ihr Leben geteilt. Auch am Abend des 18. Oktobers 2020 um 20:00 Uhr und am nächsten Morgen um 07:00 Uhr habe sie das wie immer gemacht. Weiter habe sie wie praktisch jeden Sonntag mit ihrer Schwester telefoniert. Es deute absolut nichts darauf hin, dass in diesen Tagen irgendetwas anders gewesen sei als sonst. Nach so einer Tat wären aber Verhaltensveränderungen oder irgendeine Auffälligkeit zu erwarten. Dass es das nicht gebe, sei ein Indiz, dass die Beschuldigte die Tat nicht begangen habe (pag. 5260).