Die Staatsanwaltschaft führte diesbezüglich aus, am 19. Oktober 2020 habe die Beschuldigte den am Boden liegenden Baseballschläger berührt, in die Hand genommen und ihrem Sohn übergeben, welcher den Schläger in der Hand gehalten habe, bis die Polizei eingetroffen sei. Mit der Übergabe des blutbehafteten Baseballschlägers an U.________ habe die Beschuldigte aktiv Spuren vernichtet, auf dem Baseballschläger hätten im schwach ausgeprägten Nebenprofil lediglich DNA- Merkmale von U.________ festgestellt werden können (pag. 4521).