__ zweifeln. Die Beschuldigte gab demgegenüber durchgehend und an sich glaubhaft an, immer gewusst zu haben, dass sich in ihrem Rucksack noch ein Schlüssel zur Wohnung ihres Ehemannes befand. Es stellt sich deshalb die Frage, warum sie am Morgen des 19. Oktobers 2020 in W.________ gegenüber U.________ so tat, als hätte sie den Schlüssel zufällig beim Suchen ihres Handys entdeckt. Dass dies ausgerechnet an dem Morgen der Fall war, an dem U.________ nicht mehr wie sonst immer seit den abgebrochenen Campingferien bei †E.________ im Restaurant den Schlüssel hätte holen können, da dieser zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war, erachtet die Kammer als äusserst bezeichnend.