592 Z. 394 ff.). Auf erneute Frage, wie sie am 19. Oktober 2020 in die Wohnung des Opfers gelangt sei, erklärte sie, sie hätten unten geklingelt, dann habe sie gesagt, jetzt müsse sie ihren Schlüssel finden. Es seien zwei, drei ähnliche Schlüssel dabei gewesen. Dann habe sie die Haustüre unten geöffnet (pag. 592 Z. 417 ff.). Auf Frage, wo sie den Schlüssel am 19. Oktober 2020 gefunden habe, antwortete die Beschuldigte, ihr Schlüssel sei dort im Rucksack gewesen. Sie habe keinen Schlüssel gefunden oder gesucht, ihr Schlüssel sei im Rucksack gewesen (pag. 593 Z. 449 ff.). Sie habe immer über diesen Schlüssel verfügt (pag. 593 Z. 458). Auf Frage, weshalb U.____