589 Z. 269 f.). Sonst sei es nicht immer so gewesen, dass U.________ den Schlüssel holen gegangen sei – wenn er nicht dabei gewesen sei, habe sie den Schlüssel suchen oder zuhause holen müssen (pag. 591 Z. 369 ff.). Sie habe einen Schlüssel zur Wohnung ihres Ehemannes besessen (pag. 591 Z. 375 f.), den habe sie jeweils in ihrem Rucksack gehabt (pag. 592 Z. 408 ff.). Den anderen Wohnungsschlüssel, denjenigen mit dem BMW-Anhänger, habe E.________ für ihren Trainer deponiert (pag. 591 Z. 377 f.; pag. 592 Z. 399). Sie gehe davon aus, dass E.________ diesen Schlüssel zurückerhalten habe, da er sie ansonsten sicher darauf angesprochen hätte (pag. 592 Z. 394 ff.).