89:45 bis 90:02). Auf Frage, ob die Beschuldigte keinen Schlüssel mehr habe, meinte U.________, sie habe ihn erst heute Morgen gefunden. Sie habe noch einen in der Tasche gehabt, den habe sie nie gefunden (pag. 721, Min. 7:45 bis 7:56). Etwas später meinte er, als sie heute Morgen bei der Wohnung von E.________ gewesen seien, hätten sie ein paar Mal geklingelt. Seine Mutter habe ja noch in W.________ ihren Schlüssel gefunden – das habe er ja erzählt – und mit dem seien sie reingegangen (pag. 721, Min. 12:10 bis 12:25). Er bestätigte, dass die Beschuldigte ursprünglich einen Schlüssel gehabt habe (pag. 721, Min. 69:41 bis 69:45).