_ habe ihn gerne geholt um das Opfer und die Mitarbeiter zu sehen. U.________ habe aber mehrmals gesagt, er habe ihn holen müssen, weil die Beschuldigte ihn aufgefordert habe (pag. 5262 f.). 11.14.4 Würdigung der Kammer In seiner Einvernahme vom 19. Oktober 2020 gab U.________ an, in W.________ habe es keine Waschmaschine, weshalb er und seine Mutter jeweils bei E.________ die Wäsche gewaschen hätten (pag. 721, Min. 06:32 bis 06:41 und Min. 65:06 bis 65:13). Dafür sei er jeweils bei ihm den Schlüssel holen gegangen und habe ihn nachher wieder zurückgebracht (pag. 721, Min. 7:39 bis 7:43 und Min. 89:45 bis 90:02).