Die Beschuldigte habe selber gesagt, zeitweise sowohl den Schlüssel mit dem orangefarbenen als auch den mit dem BMW-Anhänger gehabt zu haben. Obgleich die Beschuldigte immer wieder einen dieser Schlüssel ausgeliehen habe, habe sie selbst immer auch einen Schlüssel besessen. Sie müsse also im Wissen des Opfers zwei Schlüssel gehabt haben. Als das Opfer im Oktober 2020 die Schlüssel zurückverlangt habe, habe sie nur den mit dem BMW- Anhänger zurückgegeben, den mit dem orangefarbenen Anhänger müsse sie zurückbehalten und das Opfer vertröstet haben. Sie habe weiterhin über einen Schlüssel verfügt, ohne dass es das Opfer gewollt habe.