2023). Dies alles weist darauf hin, dass Emotionen bei der Tatausübung eine grosse Rolle gespielt haben. Weiter lauerte die Täterschaft dem arglosen Opfer in dessen Wohnung auf und liess ihm beim unmittelbar ausgeführten Angriff keine Abwehrchance (vgl. E. II.11.2.4 hiervor). Dies zeigt, dass die Täterschaft offensichtlich nicht auf ein Gespräch hinaus war, es ging ihr ausschliesslich darum, das Opfer zu töten. All diese Umstände lassen darauf schliessen, dass es sich bei der Tat um ein Beziehungsdelikt handelte. Dies lässt die Beschuldigte weiter als Täterin in den Fokus rücken.