Es sei plausibel, dass er in der Nachttischschublade gewesen sei, wo ihr Fingerabdruck gefunden worden sei. Die Täterschaft habe 19-mal mit voller Wucht auf den Kopf und dann noch auf andere Körperteile des Opfers eingeschlagen, selbst dann, als das Opfer schon schwer verletzt am Boden gelegen sei. Die Täterschaft habe weit mehr Gewalt angewendet, als erforderlich, um das Opfer zu töten. Diese ausufernde Tat weise auf grosse Emotionen hin und sie müsse aus einem tiefen Konflikt heraus begangen worden sein. Auch das Bundesgericht habe im Haftverfahren gesagt, die Annahme eines Beziehungsdelikts liege nahe (pag. 5266 f.).