Weiter sei der Ehering im Eingangsbereich auf dem blutverschmierten Boden gelegen. Der Ring müsse für die Täterschaft sehr wichtig gewesen sein, sonst hätte sie ihn nicht dort deponiert. Dass die Beschuldigte dazu einen engen Bezug gehabt habe, passe ins Bild. Entweder habe die Täterschaft den Ring ausgezogen, als das Opfer schwer verletzt am Boden gelegen sei. Das brauche Zeit, weshalb es einen engen persönlichen Bezug zum Ring gegeben haben müsse. Eine beliebige Person komme nicht in Frage. Die andere Möglichkeit sei, dass das Opfer den Ring nicht mehr getragen habe.