Das Opfer sei unmittelbar bei Betreten der Wohnung angegriffen worden, das Spurenbild belege dies. Dann sei aber die Theorie mit dem Beziehungsdelikt und dem Ehering nicht möglich. Es sei undenkbar, dass das Opfer vor dem Angriff Zeit gehabt hätte, den Ehering auszuziehen und auf den Boden zu werfen. Es sehe eher so aus, als hätte die Täterschaft den Tatort bewusst so zurückgelassen, um den Anschein eines Beziehungsdelikts zu erwecken. Wäre die Beziehung wirklich zerrüttet gewesen und von Scheidung gesprochen worden, dann wären keine Emotionen mehr im Spiel gewesen. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft sei wi-