die Beschuldigte gefragt habe, ob er etwas erzählen dürfe, woraufhin die Beschuldigte ihm das Sprechen verboten habe [pag. 1422]). Das sich aus dem bisher Gesagten ergebende Bild wird abgerundet durch verschiedene Nachrichten der Beschuldigten. Erstens nahm sie einen für den 21. September 2020 vorgesehenen Skype-Termin (vgl. pag. 1671 f.) mit einer Fruchtbarkeitsklinik nicht wahr mit der Begründung, ihr Mann sei nicht so gut drauf und es habe eine schlechte Zeit gegeben bei ihr (pag. 1690), und anschliessend verschob sie am 11. Oktober 2020 den neu auf den 14. Oktober 2020 angesetzten Termin mit der Erklärung: «Wir habe in Moment schlecht und schwere zeit» (pag.