nur noch selten miteinander geredet hätten. Die äusserst kurzen Verbindungen zwischen dem Mobiltelefon der Beschuldigten und der Festnetznummer des Restaurants sowie die kurzen, zweckmässigen Treffen passen daher ins Bild der sehr belasteten Beziehung. Ferner geht – entgegen den vorinstanzlichen Ausführungen – auch aus den Aussagen von U.________ anlässlich der zweiten Videoeinvernahme vom 3. Februar 2021 unmissverständlich hervor, dass die Beziehung zwischen der Beschuldigten und †E.________ nach den Herbstferien stark belastet war. Namentlich gab er zu Protokoll, seine Mutter habe ihm (U.________) gesagt, sie wolle einfach nicht mehr zu E.________ gehen (pag.