und unterstreicht aus Sicht der Kammer, dass der Streit in den Ferien eine Art Schnitt in der Beziehung der Eheleute darstellte. Daran ändert entgegen der Verteidigung nichts, dass in der Zeit vom 29. September 2020 bis zum 15. Oktober 2020 telefonische Kontakte zwischen dem Mobiltelefon der Beschuldigten und dem Festnetzanschluss des Restaurants F.________ erfolgten (pag. 1904). Einerseits handelte es sich dabei um das Geschäftstelefon des Restaurants, weshalb womöglich nicht einmal immer †E.________ selber abnahm. Andererseits waren die Anrufe von solch kurzer Dauer, dass damit sicherlich keine Beziehung mehr gepflegt werden konnte.