Alles gut. Danke.» und er mit «Super!» reagierte. Anschliessend tauschten die beiden bis zum Tod von †E.________ keine einzige elektronische Nachricht mehr aus (vgl. pag. 1603, Chat-Verkehr zwischen der Beschuldigten und dem Opfer bis 20. September 2020, S. 86). Auch erfolgten in dieser Zeit keine Telefonanrufe mehr zwischen ihren Mobiltelefonnummern (pag. 3443). Dies steht in fundamentalem Gegensatz zu ihrer früheren Kommunikation (vgl. pag. 1603, Chat-Verkehr zwischen der Beschuldigten und dem Opfer; vgl. auch pag. 3443) und unterstreicht aus Sicht der Kammer, dass der Streit in den Ferien eine Art Schnitt in der Beziehung der Eheleute darstellte