79 digten, dass die Beziehung auch nach ihrem Wegzug noch belastet war. Dieser verschrieb ihr am 8. Mai 2020 Antidepressiva, weil sie schilderte, emotional erschöpft zu sein. Zudem habe sie am 19. Mai 2020 geäussert, sie würde Distanz nehmen von ihrem Ehemann und nach W.________ ziehen, sie benötige Abstand, um den Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen (pag. 1063 Z. 79 ff.). Unbestritten ist zudem, dass es in den Campingferien am 24. September 2020 zu einem Streit zwischen den Ehegatten kam, woraufhin die Beschuldigte in der Nacht mit ihrem Sohn von T.________ mit einem Kleinmotorrad nach V.