__ die Schulsituation von U.________ eine Rolle gespielt haben mag, steht für die Kammer fest, dass die Beziehung zwischen der Beschuldigten und ihrem Ehemann ausschlaggebend war für den Wegzug aus der gemeinsamen Wohnung. Dies geht unter anderem aus der Aussage von BI.________ hervor, wonach die Beschuldigte ihn Ende Januar 2020 angerufen habe, ob sie ein paar Wochen im Haus (am AH.________weg) wohnen dürfe mit ihrem Sohn, da es Zuhause mit ihrem Ehemann nicht so gut laufe (pag. 1235 Z. 135 ff.). Es sei dann das Thema gewesen, das Haus langfristig zu mieten (pag. 1235 Z. 145 f.).