Kurz vor der Tat sei es um die Beziehung noch schlechter gestanden, sie hätten in den Ferien einen ernsten Streit gehabt. Sie habe ihre und die Sachen ihres Sohns gepackt und sei kurz vor Mitternacht mit ihrem Sohn auf dem Florett mit 60 km/h eine Stunde lang nach V.________ gefahren und habe dort noch eine Übernachtung organisiert. Das alles nehme man nicht auf sich wegen einer kleinen Auseinandersetzung. Der Streit müsse also von einer gewissen Heftigkeit gewesen sein und habe auch drei Wochen später noch angedauert. Die Beschuldigte habe sich krankschreiben lassen und es hätten praktisch keine Kontakte mehr stattgefunden.