_ wohnen können. Die Beziehungsprobleme würden dadurch untermauert, dass die Beschuldigte im Mai 2020 ein Antidepressivum wegen emotionaler Erschöpfung verschrieben bekommen habe. Sie habe dem Arzt gesagt, sie benötige Abstand von ihrem Ehemann, um Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Im September 2020 habe sich die Situation weiter verschlechtert, die Kommunikation sei weniger und deutlich angespannter geworden. Die Beschuldigte habe den Kontakt zu BJ.________ intensiviert und ihm gegenüber Beziehungsschwierigkeiten geäussert. Kurz vor der Tat sei es um die Beziehung noch schlechter gestanden, sie hätten in den Ferien einen ernsten Streit gehabt.