Nur nach und nach habe sie eingestanden, dass die Beziehung belastet gewesen sei. Es stimme nicht, dass das nur vorübergehend gewesen sei, sie hätten seit längerem Schwierigkeiten gehabt. Sie hätten nicht zusammengewohnt und der Grund seien hauptsächlich die Konflikte gewesen. Vor der Vorinstanz habe sie selbst gesagt, sie sei auch umgezogen, um den Konflikten aus dem Weg zu gehen. Rund ein halbes Jahr nach dem Einzug habe die Beschuldigte gefragt, ob sie in das Haus von BI.________ ziehen dürfe, weil es mit ihrem Ehemann nicht so gut laufe. Sie habe im März und April 2020 im Ferienhaus gewohnt und weil sie mehr Miete hätte bezahlen müssen, habe sie eine neue Wohnung gesucht.