Dem Streit in den Ferien werde viel zu grosse Bedeutung beigemessen (pag. 5258). Zwar habe die Beschuldigte noch eine Stunde fahren müssen, aber sie sei auf Abstand gegangen, um dem Streit aus dem Weg zu gehen (pag. 5272). Beide Ehegatten seien charakterstark gewesen, während der Beziehung sei es mehrmals vorgekommen, dass sie sich über Tage oder Wochen aus dem Weg gegangen seien. Am 18. Oktober 2020 sei das Opfer gemäss Aussagen diverser Personen glücklich und aufgestellt gewesen und habe einen guten Eindruck gemacht. Es sei nicht die Rede von Streit, einer Trennung oder Scheidung gewesen, so etwas lasse sich nicht belegen.