_ suche die Staatsanwaltschaft eine mögliche Affäre. Das sei aber nicht so gewesen. Er und die Beschuldigte seien immer noch gut befreundet. Der eigentliche Grund für die Kontaktaufnahme sei gewesen, dass BJ.________ die Nummer von seinem Bruder, Dr. Q.________, gekannt habe (pag. 4541). 11.12.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung brachte oberinstanzlich im Wesentlichen vor, die Beschuldigte und U.________ seien im September 2020 in eine Mietwohnung gezogen. Der Vertrag sei bereits im Mai 2020 unterzeichnet und die Wohnung von beiden Ehegatten besichtigt worden.