__ nach den Ferien bzw. vor der Krankschreibung der Beschuldigten Zeit gehabt hätte, ihr zu kündigen. Zudem wäre diesfalls davon auszugehen, dass er der Beschuldigten ein Hausverbot erteilt, ihr den Wohnungsschlüssel abgenommen und ihr das Waschen in seiner Wohnung untersagt hätte. In seiner Wohnung hätten sich zudem nach wie vor viele persönliche Gegenstände der Beschuldigten befunden, und eine Woche nach seinem Tod sei ein Paket mit Viagra eingetroffen, das er für sich und die Beschuldigte bestellt habe (pag. 4541). Im Kontakt der Beschuldigten mit BJ.________ suche die Staatsanwaltschaft eine mögliche Affäre.