Dass sie eine schwere Zeit gehabt habe, werde von der Staatsanwaltschaft zum Nachteil der Beschuldigten interpretiert. Der Hauptgrund für die schwere Zeit seien aber die Schmerzen im Ellenbogen und der Schulter gewesen, aufgrund welcher sie nicht mehr habe trainieren können (pag. 4540). Gegen die Behauptung der Staatsanwaltschaft, wonach sich die Eheleute hätten trennen wollen, spreche zudem der Umstand, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt gewesen sei, obwohl †E.________ nach den Ferien bzw. vor der Krankschreibung der Beschuldigten Zeit gehabt hätte, ihr zu kündigen.