Da die Beschuldigte damals bereits krankgeschrieben gewesen sei und †E.________ ihre Frühschicht habe übernehmen müssen, sei er in dieser Zeit nicht mehr so oft zu ihr nach W.________ gegangen. Auch habe er ihr und U.________ am 16. Oktober 2020 sein neues Florett gezeigt, U.________ habe das bestätigt. Zudem hätten sie sich am 17. Oktober 2020 gesehen, als die Beschuldigte zu den Hühnern gefahren sei. Es sei erstellt, dass die Beschuldigte zwischen dem 29. September 2020 und dem 15. Oktober 2020 mehrmals auf das Festnetz des F.________ angerufen habe, so hätten sie ihre Treffen vereinbart (pag. 4537 ff.).