Die Beschuldigte habe nach den Ferien nach wie vor freien Zugang zur Wohnung ihres Ehemannes gehabt und sei unzählige Male mit seinem Einverständnis in seiner Wohnung gewesen. Gemäss Auskunft der Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vom 10. Dezember 2020 habe ihr Ehemann am 15. Oktober 2020 am AH.________weg geholfen, zwei Müllsäcke in den Anhänger zu tragen. Sie habe ihm dann auch noch die Wohnung gezeigt. Bei diesem Treffen, drei Tage vor seinem Tod, hätten sie sich noch geküsst und sie habe gefragt, wann er wieder zu ihnen kommen würde. Da die Beschuldigte damals bereits krankgeschrieben gewesen sei und †E.___