Der Streit sei aber nicht so heftig gewesen, dass die Beziehung unwiderruflich zerstört worden wäre resp. die Beschuldigte deswegen ihren Ehemann umgebracht hätte. Zudem habe dieser ihr am Morgen danach eine SMS geschrieben und gefragt, wie es ihnen gehe. Diesem Streit werde im vorliegenden Verfahren eine viel zu grosse Bedeutung beigemessen. Wenn es zwischen der Beschuldigten und ihrem Ehemann zu einem Streit gekommen sei, hätten sie jeweils ihren Kontakt reduziert. Dies sei von zahlreichen Personen beschrieben worden.