einer Liegenschaft am AH.________weg gewohnt, auch dort habe ihr Ehemann sie viel besucht. In den Akten gebe es keinen Hinweis, dass die beiden sich damals getrennt hätten. Der Umzug nach W.________ habe demnach nichts mit einer Trennung zu tun gehabt. Es sei fraglich, wieso die beiden sonst im September in die gemeinsamen Ferien gefahren wären (pag. 4537). Zum Streit während den Ferien führte die vormalige Verteidigung im Wesentlichen aus, die Beschuldigte sei vorzeitig abgereist, um dem Konflikt auszuweichen und ihrem Sohn die Ferien nicht zu vermiesen. Der Streit sei aber nicht so heftig gewesen, dass die Beziehung unwiderruflich zerstört worden wäre resp.