75 Die vormalige Verteidigung brachte zusammengefasst vor, der Grund für den Wegzug von R.________ nach W.________ sei nicht ein Streit zwischen den Eheleuten gewesen, sondern es sei um U.________ gegangen. Das Opfer sei bei der Wohnungsübergabe dabei gewesen, auf den Vermieter der Wohnung in W.________ hätten die Eheleute einen guten Eindruck gemacht. Unter anderem habe auch der Vater von U.________ bestätigt, dass es beim Umzug in erster Linie um U.________ gegangen sei und nicht um einen Streit. Vor dem Umzug nach W.________ habe die Beschuldigte bereits drei Monate (März, April, Mai 2020) in