Im Übrigen sei die Beschuldigte bemüht gewesen, den Streit in den Ferien als belanglos darzustellen: ihr Ehemann sei unhöflich zu ihr gewesen, weshalb sie mit U.________ frühzeitig abgereist sei, sie sei gegangen, weil sie keinen Streit gewollt habe, wie sie es jedes Mal getan habe, wenn ihr Ehemann den Tonfall verändert habe, dennoch seien es «super schöne Ferien» gewesen. Die fehlenden «Liebes-SMS» würden nicht bedeuten, dass sie nicht mehr zusammen gewesen seien. Den Vorhalt, wonach U.________ von Scheidung gesprochen habe, habe sie bestritten mit dem Hinweis, U.