Erst auf Vorhalt des sich aus den Handyauswertungen ab 25. September 2020 ergebenden Kontaktabbruchs habe die Beschuldigte von «dicker Luft» und einer Pause gesprochen, wobei sie sich gesehen und miteinander gesprochen sowie telefoniert hätten. Im Übrigen sei die Beschuldigte bemüht gewesen, den Streit in den Ferien als belanglos darzustellen: ihr Ehemann sei unhöflich zu ihr gewesen, weshalb sie mit U.________ frühzeitig abgereist sei, sie sei gegangen, weil sie keinen Streit gewollt habe, wie sie es jedes Mal getan habe, wenn ihr Ehemann den Tonfall verändert habe, dennoch seien es «super schöne Ferien» gewesen.