_ hätten in der letzten Phase resp. insbesondere nach den gemeinsamen Ferien zwischen der Beschuldigten und †E.________ eine Veränderung festgestellt. So hätten die beiden gemäss BF.________ nach den Ferien nicht mehr oder nur noch selten miteinander gesprochen, BE.________ habe sie in den letzten Wochen nie zusammen gesehen und AF.________ habe gespürt, dass die Stimmung resp. das Verhältnis angespannt gewesen sei, ohne den Grund dafür gewusst zu haben. Auch die Krankschreibung der Beschuldigten seit anfangs Oktober 2020 wegen Arm- resp. Schulterproblemen, wofür †E.___