(die Beschuldigte habe ihn gefragt, ob sie einige Zeit im Haus [am AH.________weg] wohnen könne, da es zuhause mit dem Ehemann nicht so gut laufe), Dr. med. AN.________ (die Beschuldigte habe geäussert, sie nehme von ihrem Ehemann Distanz und würde nach W.________ ziehen, da sie Abstand benötige, um den Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen) und der Beschuldigten selber (Bestätigung der Aussagen von Dr. med. AN.________), dass es beim Wegzug – entgegen der Darstellung der vormaligen Verteidigung – nicht alleine um U.___