F.________ verlassen würden – gefundenen Objekte entsorgen und danach zu einem in der Nähe geparkten Fahrzeug gehen müssen, um dann loszufahren und gegen 22:30 Uhr bei der AR.________-Tankstelle gesehen zu werden. Dies alles in einer relativ kurzen Zeit. Zudem sei das Auto gemäss AC.________ im Umkreis von 200 Metern hörbar gewesen, es hätte also von den Leuten in der Umgebung gehört werden müssen. Zudem hätte die Beschuldigte in dieser Zeit noch Beweismittel wie Schlüssel etc. entsorgen müssen. Es sei nicht zu verstehen, wie dies hätte funktionieren sollen. Hinzu komme, dass im Tatzeitfenster der Staatsanwalt-