um 22:30 Uhr aus und brachte gestützt darauf vor, bei einer Rückkehr des Opfers in seine Wohnung um 22:20 Uhr hätte die Täterschaft nur zehn Minuten Zeit gehabt, um zuerst das Opfer mit 19 Schlägen gegen den Kopf und weiteren unzähligen Schlägen gegen den Körper niederzuschlagen und dann spurlos zu verschwinden. Keiner der Angestellten oder sonst jemand habe das Auto der Beschuldigten gesehen, weshalb sie es in einer bestimmten Distanz zum F.________ hätte parken müssen.