__ den Cadillac SRX der Beschuldigten zwischen 22:40 Uhr und 22:45 Uhr gesichtet habe. Entsprechend erachtete sie die Zeitschiene im Anzeigerapport als schlüssig und plausibel, Widersprüche seien keine ersichtlich. Die gewonnenen Erkenntnisse würden sich in einen logischen Ablauf einreihen lassen, womit die Zeitschiene ein weiteres Indiz für die Täterschaft der Beschuldigten darstelle (pag. 4845, S. 37 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). 11.11.3 Erstinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Vorinstanz ist den Argumenten der Staatsanwaltschaft bezüglich Zeitschiene (pag.