Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Beweggründe für das Senden der unwahren Nachricht. Diese Erklärungsversuche decken sich zudem nicht mit dem SMS-Verkehr zwischen der Beschuldigten und AE.________. So schrieb AE.________ der Beschuldigten am 18. Oktober 2020 um 17:52 Uhr, «[i]ch bin Zuhause. Einen schönen Abend und alles Gute. Beijos». Die Beschuldigte antwortete unmittelbar um 17:52 Uhr mit folgenden zwei Nachrichten: «Ok. Dir auch einen schönen Abend» und «Schön das du uns geholfen hast mit die Hühner. Beijos beijos Baby». Um 17:54 Uhr schrieb AE.________, er helfe ihr gerne. «Bis bald. Beijos» (pag.