Somit gab die Beschuldigte am 9. November 2020 ausdrücklich zu Protokoll, sich im Zeitpunkt der Einvernahme vom 2. November 2020 nicht richtig an den Inhalt des Films «Tulpenfieber» erinnert zu haben. Insgesamt können die genannten Umstände (fehlende Aktivität und Bewegung des iPhones der Beschuldigten, fehlende Erinnerung an den Inhalt des Films «Tulpenfieber») einerseits darauf zurückzuführen sein, dass die Beschuldigte den Film «Tulpenfieber» nicht geschaut hat, weil sie sich zur fraglichen Zeit gar nicht in ihrer Wohnung befand, zumal sich die Beschuldigte gemäss eigenen Aussagen viel mit ihrem Mobiltelefon beschäftigte («Ich habe Facebook, Instagram, ich habe 10'000 Fotos.