Einen habe ich komplett geschaut. Den habe ich nochmals geschaut vor kurzem, vor 3 - 4 Tagen. Die Polizei fragte mich, um was es ging in dem Film. Weil ich mich nicht richtig erinnern konnte, habe ich ihn nochmals geschaut […]» (pag. 616 Z. 85 ff.). Somit gab die Beschuldigte am 9. November 2020 ausdrücklich zu Protokoll, sich im Zeitpunkt der Einvernahme vom 2. November 2020 nicht richtig an den Inhalt des Films «Tulpenfieber» erinnert zu haben.